Vorlage und Anleitung
Gefährdungsbeurteilung Vorlage
Eine vollständige, sofort nutzbare Vorlage nach § 5 und § 6 ArbSchG — mit Erklärung jeder Spalte, einem ausgefüllten Beispiel und den Punkten, an denen Tabellen in der Praxis scheitern.
Überblick
Was in eine Gefährdungsbeurteilung gehört.
Die Vorlage bildet die sieben Schritte ab, die Aufsicht und Unfallversicherungsträger erwarten: Bereiche festlegen, Gefährdungen ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, Wirksamkeit prüfen und fortschreiben.
Vorlage
Der Aufbau der Vorlage
Die Vorlage ist kein einzelnes Tabellenblatt, sondern ein verknüpftes Werkzeug: Beurteilungen, Gefährdungen, Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfung hängen über IDs zusammen, das Dashboard wertet automatisch aus.
Die Arbeitsblätter
- BEURTEILUNGEN
Masterliste: eine Zeile beschreibt den Geltungsbereich einer Gefährdungsbeurteilung.
Zentrale Felder
GBU-ID · Standort / Bereich · Tätigkeit / Prozess · Betroffene Personengruppen · Anlass · Status · Freigegeben von · Version · Nächste Überprüfung
- GEFAEHRDUNGEN
Eine Zeile je konkreter Gefahrenquelle oder belastender Arbeitssituation innerhalb einer GBU.
Zentrale Felder
Gefährdungs-ID · GBU-ID · Kategorie · Arbeitsphase · Gefahrenquelle · Mögliche Auswirkung · Exposition / Häufigkeit · Bestehende Schutzmaßnahmen · Schweregrad S und Wahrscheinlichkeit W (1–5) · Risikoscore und -stufe vor Maßnahmen · Restrisiko S / W / Score / Stufe · Bewertungsgrundlage / Messwert / Grenzwert · Nachweis / Quelle
- MASSNAHMEN
Maßnahmenplan: jede zusätzliche Maßnahme einzeln, damit Verantwortung und Frist nachvollziehbar bleiben.
Zentrale Felder
Maßnahmen-ID · GBU-ID · Gefährdungs-ID · STOP-Kategorie · Maßnahme / Umsetzung · Erwartetes Schutzziel · Priorität · Verantwortlich · Fällig am · Status · Umgesetzt am · Nachweis · Tage bis Fälligkeit · Terminampel
- WIRKSAMKEIT
Prüfung nach der Umsetzung: wirkt die Maßnahme tatsächlich und ist keine neue Gefährdung entstanden?
Zentrale Felder
Prüf-ID · Maßnahmen-ID · Prüfdatum · Geprüft von · Prüfmethode · Ergebnis · Beobachtung / Messwert · Nachweis · Weitere Maßnahme nötig? · Nächste Prüfung
- DASHBOARD
Automatische Übersicht über erfasste Gefährdungen, Restrisiken und den Stand der Maßnahmen.
Zentrale Felder
Kennzahlen · Verteilung der Risikostufen · offene und überfällige Maßnahmen
- HINWEISE & LISTEN
Methodik-Kurzhilfe zur einheitlichen Anwendung sowie die hinterlegten Auswahllisten.
Zentrale Felder
Was dokumentiert werden sollte · Gefährdungskategorien · Personengruppen · STOP-Prinzip · Score-Grenzen und Risikostufen
Ein Beispiel über drei Blätter: Instandhaltung an einer Presse
Die IDs verketten die Blätter — so bleibt von der Gefährdung über die Maßnahme bis zur Wirksamkeitsprüfung alles verbunden.
GEFAEHRDUNGEN
GEF-014 (gehört zu GBU-2026-003)
- Kategorie
- Mechanische Gefährdungen
- Gefahrenquelle / Situation
- Quetschen durch bewegte Teile bei Störungsbeseitigung an Presse 3
- Betroffene Personen
- Instandhalter, Einrichter (4 Personen)
- Exposition / Häufigkeit
- gelegentlich
- Bestehende Schutzmaßnahmen
- Schutzgitter, Zweihandschaltung
- Bewertung vor Maßnahmen
- S 5 × W 3 = 15 — Risikostufe hoch
- Restrisiko (erwartet)
- S 5 × W 1 = 5 — Risikostufe niedrig
- Bewertungsgrundlage
- DGUV Information 209-071, Begehungsprotokoll 04/2026
MASSNAHMEN
MAS-027 (zu GEF-014)
- STOP-Kategorie
- T – Technische Maßnahme
- Maßnahme / Umsetzung
- Freischaltverfahren mit persönlicher Verriegelung (LOTO) inkl. Schulung
- Erwartetes Schutzziel
- Kein Zugriff in den Gefahrbereich bei gespeicherter Energie
- Priorität / Verantwortlich
- Hoch · Leitung Instandhaltung
- Fällig am / Status
- 31.10.2026 · in Umsetzung
WIRKSAMKEIT
PRF-009 (zu MAS-027)
- Prüfdatum / Geprüft von
- 15.11.2026 · Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Prüfmethode
- Begehung mit Beobachtung und Beschäftigtenbefragung
- Ergebnis
- Wirksam — Verriegelung wird durchgängig angewendet
- Weitere Maßnahme nötig? / Nächste Prüfung
- Nein · 01.05.2027
Bewertung hier als Risikomatrix Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensschwere (1–5), die Risikostufen sind im Blatt LISTEN hinterlegt. Andere anerkannte Verfahren (Nohl, Kinney) sind ebenso zulässig — entscheidend ist, dass ein Verfahren durchgängig verwendet und begründet wird.
Die Excel-Vorlage enthält Beurteilungen, Gefährdungen, Maßnahmen, Wirksamkeitsprüfung und ein Dashboard. Sie ist ausschließlich auf Deutsch verfügbar.
Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos. Für Vollständigkeit, Aktualität und Eignung im konkreten Betrieb wird keine Gewähr übernommen; die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung bleibt beim Arbeitgeber. Dies ist keine Rechtsberatung. Nutzungsbedingungen und Haftung.
01Rechtlicher Rahmen
Wozu die Vorlage verpflichtet — und wozu nicht.
Eine Vorlage ist ein Werkzeug, keine Rechtsgrundlage. Verpflichtend ist das Ergebnis, nicht das Format.
§ 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen — unabhängig von der Betriebsgröße und ab der ersten beschäftigten Person. § 6 ArbSchG verlangt, das Ergebnis, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.
Vorgeschrieben ist kein bestimmtes Formular. Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger prüfen, ob die Beurteilung tätigkeitsbezogen, aktuell und nachvollziehbar ist. Eine Tabelle erfüllt das, solange sie gepflegt wird und die Wirksamkeitsprüfung tatsächlich dokumentiert ist.
Die psychische Belastung ist seit 2013 ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung. Wer sie in der Vorlage weglässt, hat eine unvollständige Beurteilung — das ist der am häufigsten beanstandete Punkt.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV sowie die einschlägigen DGUV-Vorschriften und -Regeln. Die vollständigen Nutzungs- und Haftungshinweise stehen im Abschnitt „Nutzungsbedingungen und Haftung“.
- Pflicht ab Person 1
- Keine Untergrenze bei der Beschäftigtenzahl; Dokumentationspflicht gilt für alle Betriebe.
- Tätigkeitsbezogen
- Beurteilt werden Tätigkeiten und Arbeitsbereiche, nicht Abteilungen im Organigramm.
- Psychische Belastung
- Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung gehören dazu.
- Fortschreibung
- Bei Unfällen, neuen Verfahren, Umbauten und geänderten Vorschriften ist neu zu beurteilen.
02Anleitung
Die sieben Schritte beim Ausfüllen.
In dieser Reihenfolge ausgefüllt bleibt die Vorlage schlüssig und die Bewertung nachvollziehbar.
Zuerst werden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten abgegrenzt. Sinnvoll sind Einheiten, die dieselben Gefährdungen teilen — etwa „Kommissionierung Lager Nord“ statt „Logistik“. Zu grobe Einheiten führen zu Maßnahmen, die niemand konkret umsetzen kann.
Dann werden die Gefährdungen je Tätigkeit ermittelt: mechanisch, elektrisch, Gefahrstoffe, biologisch, Brand und Explosion, thermisch, physikalisch (Lärm, Vibration, Strahlung), Arbeitsumgebung, physische Belastung, psychische Belastung und Organisation. Grundlage sind Begehung, Gespräch mit den Beschäftigten, Unfall- und Beinahe-Unfallmeldungen sowie Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter.
Anschließend wird bewertet, mit einem im ganzen Betrieb einheitlichen Verfahren. Das Bruttorisiko beschreibt die Lage ohne die geplante zusätzliche Maßnahme, das Restrisiko die Lage danach. Beide Werte gehören in die Vorlage, sonst ist die Wirkung der Maßnahme nicht belegbar.
Maßnahmen werden nach dem STOP-Prinzip festgelegt: Substitution vor Technik vor Organisation vor persönlicher Schutzausrüstung. Jede Maßnahme braucht eine namentlich verantwortliche Person und eine Frist — eine Maßnahme ohne beides gilt als nicht festgelegt.
Nach der Umsetzung folgt die Wirksamkeitsprüfung: Wurde die Maßnahme so umgesetzt wie geplant, und wirkt sie? Erst diese Spalte macht aus einer Liste eine Beurteilung. Zum Schluss wird ein Termin für die nächste Überprüfung gesetzt.
- 1. Abgrenzen
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten mit gleicher Gefährdungslage zusammenfassen.
- 2. Ermitteln
- Begehung, Beschäftigtenbefragung, Unfallmeldungen, Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter.
- 3. Beurteilen
- Einheitliches Verfahren, Bruttorisiko dokumentieren, Annahmen begründen.
- 4. Festlegen
- STOP-Prinzip, verantwortliche Person, Frist, erwartetes Restrisiko.
- 5. Umsetzen
- Umsetzungsdatum eintragen, Unterweisung und Nachweis verknüpfen.
- 6. Wirksamkeit prüfen
- Kontrolle vor Ort, Ergebnis und Datum dokumentieren, sonst bleibt die Zeile offen.
- 7. Fortschreiben
- Feste Wiedervorlage plus anlassbezogene Überprüfung nach Ereignissen.
03Häufig vergessen
Psychische Belastung in derselben Vorlage.
Die Merkmalsbereiche der GDA lassen sich in denselben Spalten führen — nur die Ermittlung läuft anders.
Beurteilt werden nicht Personen, sondern Bedingungen: Arbeitsinhalt und -aufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Arbeitsformen. Typische Gefährdungen sind ständige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeit, hoher Zeitdruck, Alleinarbeit und fehlende Rückmeldung.
Ermittelt wird über eine schriftliche Befragung, moderierte Analyseworkshops oder Beobachtungsinterviews. Wichtig ist ein Anonymitätsschutz: Ergebnisse werden erst ab einer Mindestgruppengröße ausgewertet, damit keine Rückschlüsse auf Einzelne möglich sind.
Auch hier gilt die Wirksamkeitsprüfung. Eine Maßnahme wie „Vertretungsregelung eingeführt“ ist erst abgeschlossen, wenn belegt ist, dass die Unterbrechungen tatsächlich zurückgegangen sind.
- Bedingungsbezogen
- Beurteilt wird die Arbeit, nicht die Belastbarkeit einzelner Beschäftigter.
- Anonymität
- Auswertung erst ab Mindestgruppengröße, sonst keine Ergebnisanzeige.
- Beteiligung
- Beschäftigte und Interessenvertretung werden früh einbezogen, nicht erst zur Abnahme.
04Praxis
Wo Vorlagen in der Prüfung durchfallen.
Fast alle Beanstandungen betreffen nicht die erste Erstellung, sondern die Pflege.
Die häufigste Beanstandung ist eine veraltete Beurteilung: erstellt, unterschrieben, abgelegt — und nach dem nächsten Umbau nie wieder angefasst. Eine Tabelle erinnert nicht an Fristen, deshalb bleibt die Fortschreibung an einzelnen Personen hängen.
Zweitens fehlt regelmäßig die Wirksamkeitskontrolle. Die Maßnahmenspalte ist gefüllt, die Prüfspalte leer. Damit ist § 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG nicht erfüllt, unabhängig davon, wie sorgfältig bewertet wurde.
Drittens werden Kopiervorlagen aus dem Netz unverändert übernommen. Eine fremde Gefährdungsliste ist ein Startpunkt, keine Beurteilung des eigenen Betriebs — es fehlen die tatsächlichen Anlagen, Stoffe und Abläufe vor Ort.
Viertens verlieren parallele Dateiversionen den Überblick. Sobald mehrere Standorte oder Bereiche beteiligt sind, existieren Varianten mit unterschiedlichem Stand, und keine davon ist eindeutig die gültige.
- Keine Wiedervorlage
- Ohne Terminüberwachung wird die Beurteilung erst zur Begehung wieder geöffnet.
- Leere Wirksamkeitsspalte
- Ohne dokumentierte Prüfung bleibt die Maßnahme rechtlich unabgeschlossen.
- Fremde Inhalte
- Übernommene Kataloge ohne Abgleich mit Anlagen, Stoffen und Abläufen vor Ort.
- Versionschaos
- Mehrere Dateistände nebeneinander, keine eindeutige gültige Fassung.
05Nächster Schritt
Wann eine Tabelle nicht mehr reicht.
Die Vorlage ist der richtige Einstieg. Ab einer bestimmten Größe wird die Pflege selbst zum Risiko.
Solange ein Standort, wenige Bereiche und eine verantwortliche Person im Spiel sind, ist eine Tabelle vollkommen ausreichend. Kritisch wird es bei mehreren Standorten, wechselnden Verantwortlichkeiten, Fremdfirmen und Prüffristen, die jemand aktiv überwachen muss.
In elyph ist dieselbe Struktur hinterlegt, nur führend statt beschreibend: Gefährdungen kommen aus einem gepflegten Katalog, Maßnahmen haben Verantwortliche und Fristen mit automatischer Wiedervorlage, Barrieren tragen eigene Prüfintervalle, und jede Änderung landet unveränderbar im Audit-Trail.
Die Bewertung bleibt nachvollziehbar: Brutto- und Nettorisiko werden getrennt geführt, jede Zahl lässt sich bis zur zugrunde liegenden Annahme aufklappen, und Vorschläge der KI sind als solche gekennzeichnet und immer überschreibbar.
- Fristen laufen selbst
- Fällige Beurteilungen, Prüfungen und Maßnahmen erscheinen im Arbeitsvorrat der zuständigen Person.
- Eine gültige Fassung
- Versionierung mit Freigabe statt paralleler Dateistände.
- Nachweis auf Knopfdruck
- Gefährdung, Bewertung, Maßnahme, Prüfung und Wirksamkeit als geschlossene Kette.
- Vorlage bleibt nutzbar
- Bestehende Tabellen lassen sich übernehmen, die Struktur dieser Vorlage passt eins zu eins.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Fragen, die bei der Arbeit mit der Vorlage regelmäßig auftauchen.
- Ist die Vorlage kostenlos?
- Ja. Die Struktur auf dieser Seite kann frei verwendet, kopiert und an den eigenen Betrieb angepasst werden. Ein Konto ist dafür nicht nötig.
- Gibt es ein vorgeschriebenes Formular für die Gefährdungsbeurteilung?
- Nein. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt kein Format vor, sondern verlangt eine tätigkeitsbezogene Beurteilung, dokumentierte Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Tabelle, Formular oder Software sind gleichermaßen zulässig.
- Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
- Es gibt keine starre Frist. Üblich ist eine regelmäßige Überprüfung alle ein bis drei Jahre, zusätzlich immer anlassbezogen: nach Unfällen und Beinahe-Unfällen, bei neuen Arbeitsmitteln oder Verfahren, nach Umbauten und bei geänderten Vorschriften.
- Muss die psychische Belastung wirklich mit hinein?
- Ja. Sie ist seit 2013 ausdrücklich in § 5 ArbSchG genannt. Eine Beurteilung ohne sie ist unvollständig und wird bei Begehungen regelmäßig beanstandet.
- Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
- Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber. Er kann die Durchführung übertragen und lässt sich dabei von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten. Die Beschäftigten und die Interessenvertretung sind zu beteiligen.
- Wie lange muss dokumentiert werden?
- Die Dokumentation ist so lange aufzubewahren, wie die Tätigkeit ausgeübt wird und die Beurteilung gilt. Für einzelne Bereiche — etwa Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe — gelten längere, gesondert geregelte Fristen.
06Freiwillige Nutzung
Nutzungsbedingungen und Haftung.
Die Vorlage wird kostenlos, ohne Vertrag und ohne Gewähr zur Verfügung gestellt.
Der Download und die Nutzung der Vorlage sind freiwillig und unentgeltlich. Ein Vertrag kommt dadurch nicht zustande; ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Pflege oder künftige Aktualisierungen besteht nicht.
Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder Eignung für einen bestimmten Zweck wird keine Gewähr übernommen. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Übrigen ist sie ausgeschlossen.
Die Vorlage ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die fachkundige Beurteilung nach § 5 ArbSchG. Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung und ihre Dokumentation nach § 3 und § 6 ArbSchG verbleibt beim Arbeitgeber.
- Freiwillig und kostenlos
- Kein Vertrag, kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Pflege oder Updates.
- Ohne Gewähr
- Keine Zusicherung von Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für Ihren Betrieb.
- Haftung begrenzt
- Nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Leben, Körper und Gesundheit.
- Verantwortung bleibt
- Die Pflicht zur Beurteilung und Dokumentation wird nicht übertragen.
- Nutzung im eigenen Betrieb
- Verwendung und Anpassung frei; Weiterverkauf oder Wiederveröffentlichung als eigenes Produkt nicht gestattet.
Aus der Vorlage eine gepflegte Beurteilung machen.
In einem Termin gehen wir eine Ihrer bestehenden Tabellen durch und zeigen, wie daraus eine Beurteilung mit Fristen, Wirksamkeitsprüfung und Nachweiskette wird.