Beurteilung prüfen und freigeben
Vier-Augen-Prinzip mit Prüfschritt, Freigabe und Sperre.
Für wen
Prüfende und Freigebende.
Voraussetzungen
Vollständigkeit über der Schwelle Hinterlegte Prüf- und Freigaberollen
Schritt für Schritt
- 1
Zur Prüfung geben
Mit „Zur Prüfung“ wechselt der Status; die zuständige Person erhält eine Benachrichtigung.
- 2
Prüfen und kommentieren
Prüfende können Änderungen anfordern; jeder Kommentar bleibt im Verlauf.
- 3
Freigeben
Die Freigabe bestätigt Vollständigkeit und Angemessenheit und ist personenbezogen protokolliert.
- 4
Sperre beachten
Nach Freigabe ist die Beurteilung gesperrt. Änderungen erzeugen eine neue Version.
Ergebnis
Status „Freigegeben“, Freigabevermerk mit Person und Zeit, Kennzahlen fließen ins Dashboard.
Häufige Stolpersteine
- Selbstfreigabe: Prüfende und Freigebende sollten nicht dieselbe Person sein.
- Nachträgliche Korrektur: Immer über neue Version, nie durch Entsperren ohne Vermerk.
Hintergrund
Die Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG verlangt nachvollziehbare Verantwortlichkeit.