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Gefährdungsbeurteilung

Beurteilung prüfen und freigeben

Vier-Augen-Prinzip mit Prüfschritt, Freigabe und Sperre.

Mit der Freigabe wird aus einem Arbeitsstand ein Nachweis. Elyph erzwingt dafür das Vier-Augen-Prinzip: Wer eine Beurteilung erstellt oder zuletzt fachlich bearbeitet hat, kann sie nicht allein freigeben.

Für wen

Prüfende und Freigebende.

Voraussetzungen

Vollständigkeit über der Schwelle Hinterlegte Prüf- und Freigaberollen

Die Prüfschritte vor der Freigabe

  • Vollständigkeit — Pflichtangaben gefüllt oder mit Begründung als nicht zutreffend markiert.
  • Herkunft — Keine unbestätigten KI-Vorschläge in bewertungsrelevanten Feldern.
  • Plausibilität — Offene Hinweise der Hintergrundprüfung sind bearbeitet oder begründet abgelehnt.
  • Maßnahmen — Jedes Szenario oberhalb der Akzeptanzschwelle hat Maßnahme, Verantwortung und Frist.
  • Beteiligung — Mitwirkung der Beschäftigten und Beteiligung der Interessenvertretung sind dokumentiert.

Rollen im Freigabeverfahren

  • Erstellung — Erfasst Inhalte und startet die Prüfung.
  • Fachliche Prüfung — Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt; prüft Bewertung und Maßnahmen.
  • Freigabe — Verantwortliche Führungskraft; übernimmt damit die Verantwortung für den Stand.
  • Kenntnisnahme — Weitere Beteiligte können ohne Freigaberecht dokumentiert Kenntnis nehmen.

Eine Ablehnung ist kein Rückschritt, sondern Teil des Verfahrens. Sie erfordert eine Begründung und führt die Beurteilung zurück in den Entwurf.

Nach der Freigabe

  • Die Version wird gesperrt und ist unveränderlich.
  • Werte fließen ab sofort in Dashboard, Auswertungen und Berichte ein.
  • Verantwortliche Personen erhalten ihre Maßnahmen im Arbeitsvorrat.
  • Die Wiedervorlage wird terminiert; Beteiligte werden vorab erinnert.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Zur Prüfung geben

    Mit „Zur Prüfung“ wechselt der Status; die zuständige Person erhält eine Benachrichtigung.

  2. 2

    Prüfen und kommentieren

    Prüfende können Änderungen anfordern; jeder Kommentar bleibt im Verlauf.

  3. 3

    Freigeben

    Die Freigabe bestätigt Vollständigkeit und Angemessenheit und ist personenbezogen protokolliert.

  4. 4

    Sperre beachten

    Nach Freigabe ist die Beurteilung gesperrt. Änderungen erzeugen eine neue Version.

Ergebnis

Status „Freigegeben“, Freigabevermerk mit Person und Zeit, Kennzahlen fließen ins Dashboard.

Häufige Stolpersteine

  • Selbstfreigabe: Prüfende und Freigebende sollten nicht dieselbe Person sein.
  • Nachträgliche Korrektur: Immer über neue Version, nie durch Entsperren ohne Vermerk.

Hintergrund

Die Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG verlangt nachvollziehbare Verantwortlichkeit.

Häufige Fragen

Was, wenn nach der Freigabe ein Fehler auffällt?
Erstellen Sie eine neue Version. Der fehlerhafte Stand bleibt archiviert, die Korrektur ist mit Begründung nachvollziehbar — das verlangt der Nachweischarakter.
Kann die Geschäftsführung die Freigabe delegieren?
Ja, mit dokumentierter Pflichtenübertragung. Hinterlegen Sie sie beim Nutzer, damit sie im Bericht erscheint.

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