Beurteilung prüfen und freigeben
Vier-Augen-Prinzip mit Prüfschritt, Freigabe und Sperre.
Mit der Freigabe wird aus einem Arbeitsstand ein Nachweis. Elyph erzwingt dafür das Vier-Augen-Prinzip: Wer eine Beurteilung erstellt oder zuletzt fachlich bearbeitet hat, kann sie nicht allein freigeben.
Für wen
Prüfende und Freigebende.
Voraussetzungen
Vollständigkeit über der Schwelle Hinterlegte Prüf- und Freigaberollen
Die Prüfschritte vor der Freigabe
- Vollständigkeit — Pflichtangaben gefüllt oder mit Begründung als nicht zutreffend markiert.
- Herkunft — Keine unbestätigten KI-Vorschläge in bewertungsrelevanten Feldern.
- Plausibilität — Offene Hinweise der Hintergrundprüfung sind bearbeitet oder begründet abgelehnt.
- Maßnahmen — Jedes Szenario oberhalb der Akzeptanzschwelle hat Maßnahme, Verantwortung und Frist.
- Beteiligung — Mitwirkung der Beschäftigten und Beteiligung der Interessenvertretung sind dokumentiert.
Rollen im Freigabeverfahren
- Erstellung — Erfasst Inhalte und startet die Prüfung.
- Fachliche Prüfung — Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt; prüft Bewertung und Maßnahmen.
- Freigabe — Verantwortliche Führungskraft; übernimmt damit die Verantwortung für den Stand.
- Kenntnisnahme — Weitere Beteiligte können ohne Freigaberecht dokumentiert Kenntnis nehmen.
Eine Ablehnung ist kein Rückschritt, sondern Teil des Verfahrens. Sie erfordert eine Begründung und führt die Beurteilung zurück in den Entwurf.
Nach der Freigabe
- Die Version wird gesperrt und ist unveränderlich.
- Werte fließen ab sofort in Dashboard, Auswertungen und Berichte ein.
- Verantwortliche Personen erhalten ihre Maßnahmen im Arbeitsvorrat.
- Die Wiedervorlage wird terminiert; Beteiligte werden vorab erinnert.
Schritt für Schritt
- 1
Zur Prüfung geben
Mit „Zur Prüfung“ wechselt der Status; die zuständige Person erhält eine Benachrichtigung.
- 2
Prüfen und kommentieren
Prüfende können Änderungen anfordern; jeder Kommentar bleibt im Verlauf.
- 3
Freigeben
Die Freigabe bestätigt Vollständigkeit und Angemessenheit und ist personenbezogen protokolliert.
- 4
Sperre beachten
Nach Freigabe ist die Beurteilung gesperrt. Änderungen erzeugen eine neue Version.
Ergebnis
Status „Freigegeben“, Freigabevermerk mit Person und Zeit, Kennzahlen fließen ins Dashboard.
Häufige Stolpersteine
- Selbstfreigabe: Prüfende und Freigebende sollten nicht dieselbe Person sein.
- Nachträgliche Korrektur: Immer über neue Version, nie durch Entsperren ohne Vermerk.
Hintergrund
Die Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG verlangt nachvollziehbare Verantwortlichkeit.
Häufige Fragen
- Was, wenn nach der Freigabe ein Fehler auffällt?
- Erstellen Sie eine neue Version. Der fehlerhafte Stand bleibt archiviert, die Korrektur ist mit Begründung nachvollziehbar — das verlangt der Nachweischarakter.
- Kann die Geschäftsführung die Freigabe delegieren?
- Ja, mit dokumentierter Pflichtenübertragung. Hinterlegen Sie sie beim Nutzer, damit sie im Bericht erscheint.