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Maßnahmen und Barrieren

STOP-Prinzip anwenden

Die Rangfolge von Schutzmaßnahmen richtig nutzen und begründen.

Das STOP-Prinzip ist keine Empfehlung, sondern die gesetzliche Rangfolge aus § 4 ArbSchG: Gefahren an der Quelle beseitigen, dann technisch beherrschen, dann organisatorisch regeln, zuletzt persönliche Schutzausrüstung.

Für wen

Alle, die Maßnahmen festlegen.

Die vier Stufen

  • S — Substitution — Gefahr entfällt: anderer Stoff, anderes Verfahren, Wegfall der Tätigkeit. Wirkt dauerhaft und unabhängig vom Verhalten.
  • T — Technisch — Abschrankung, Absaugung, Verriegelung, Not-Aus. Wirkt ohne Zutun der Beschäftigten.
  • O — Organisatorisch — Zutrittsregelung, Arbeitszeitbegrenzung, Freigabeverfahren, Betriebsanweisung. Wirkt nur bei Einhaltung.
  • P — Persönlich — Schutzausrüstung. Schützt eine Person, kein Umfeld, und hängt vollständig vom Tragen ab.

Anwendung in elyph

  • Jede Maßnahme trägt ihre STOP-Stufe; die Verteilung ist auswertbar.
  • Beim Vorschlagen von Maßnahmen sortiert elyph nach Rangfolge.
  • Wird nur eine P-Maßnahme erfasst, verlangt die Freigabe eine Begründung, warum höhere Stufen ausscheiden.
  • Kombinationen sind der Regelfall: technische Lösung plus Regel plus Ausrüstung.

Ein Betrieb, dessen Maßnahmen überwiegend O und P sind, hat ein strukturelles Problem: Der Schutz hängt am Verhalten und bricht unter Zeitdruck zuerst weg.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Substitution prüfen

    Lässt sich die Gefahr ganz beseitigen oder der Stoff ersetzen? Das hat immer Vorrang.

  2. 2

    Technische Lösung prüfen

    Absaugung, Umhausung, Absturzsicherung wirken unabhängig vom Verhalten.

  3. 3

    Organisation anpassen

    Zutrittsregeln, Expositionszeiten und Abläufe verringern die Zahl betroffener Personen.

  4. 4

    Personenbezogen ergänzen

    Persönliche Schutzausrüstung ist letzte Stufe und nie alleinige Lösung.

Ergebnis

Jede Maßnahme ist mit ihrer Stufe begründet, niedrigere Stufen sind erklärt.

Häufige Stolpersteine

  • Direkt zur Schutzausrüstung springen: Die Plausibilitätsprüfung meldet fehlende Prüfung höherer Stufen.

Hintergrund

§ 4 ArbSchG legt die Rangfolge fest: Gefahr an der Quelle bekämpfen vor individuellem Schutz.

Häufige Fragen

Müssen wir immer die höchste Stufe wählen?
Sie müssen sie zuerst prüfen und das Ergebnis dokumentieren. Verzicht ist möglich, wenn er technisch oder wirtschaftlich begründet ist.

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