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Strahlenschutz

Strahlenschutzbereiche festlegen

Überwachungs-, Kontroll- und Sperrbereiche abgrenzen und überwachen.

Strahlenschutzbereiche werden nach den Dosisgrenzwerten der Strahlenschutzverordnung festgelegt und bestimmen, wer sich unter welchen Bedingungen dort aufhalten darf. In elyph sind sie mit Quellen, Personen und Unterweisungen verknüpft.

Für wen

Strahlenschutzbeauftragte.

Voraussetzungen

Erfasste Quellen

Bereichsarten

  • Überwachungsbereich — Effektive Dosis über 1 mSv im Kalenderjahr möglich.
  • Kontrollbereich — Über 6 mSv im Kalenderjahr möglich; Zutritt nur nach Regeln und mit Nachweis.
  • Sperrbereich — Ortsdosisleistung über 3 mSv/h; Zutritt nur in eng begrenzten Ausnahmen.

Was je Bereich zu hinterlegen ist

  • Abgrenzung und Kennzeichnung mit Nachweis der tatsächlichen Beschilderung.
  • Zutrittsberechtigte Personen mit Unterweisung und gegebenenfalls Dosimetrie.
  • Verhaltensregeln und Betriebsanweisung nach § 45 StrlSchV.
  • Messungen der Ortsdosisleistung mit Datum und messender Person.
  • Verknüpfung mit den Quellen, die den Bereich verursachen.

Ändern sich Quellen oder Abschirmung, ist die Bereichsfestlegung erneut zu prüfen — elyph erzeugt dafür automatisch eine Aufgabe.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Bereich anlegen

    Art wählen und räumliche Abgrenzung sowie Zugangsregelung beschreiben.

  2. 2

    Quellen zuordnen

    Verknüpfen Sie die Quellen, die im Bereich betrieben oder gelagert werden.

  3. 3

    Überwachung festlegen

    Messstellen, Intervalle und Grenzwerte definieren die wiederkehrenden Prüfungen.

  4. 4

    Kennzeichnung prüfen

    Beschilderung und Zugangssicherung als Barriere hinterlegen und regelmäßig prüfen lassen.

Ergebnis

Jeder Bereich hat Abgrenzung, Zugangsregel, Messregime und geprüfte Kennzeichnung.

Häufige Stolpersteine

  • Bereich nur auf Papier: Ohne Prüfzyklus fehlt der Wirksamkeitsnachweis.

Häufige Fragen

Werden Personendosen in elyph geführt?
Elyph dokumentiert, wer überwacht wird und welche Nachweise vorliegen. Die amtliche Dosisermittlung erfolgt weiterhin über die zuständige Messstelle; Ergebnisse lassen sich als Nachweis hinterlegen.

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