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Prüfungen und Wirksamkeit

Barrierenprüfung durchführen

Prüfen, ob eine Schutzbarriere tatsächlich funktioniert.

Eine Barriere, deren Funktion niemand prüft, ist eine Annahme. Die Barrierenprüfung stellt in festen Intervallen fest, ob die Vorkehrung noch das leistet, wofür sie in der Bewertung angerechnet wurde.

Für wen

Prüfende und Barriereverantwortliche.

Voraussetzungen

Barriere mit Prüfzyklus

Ablauf einer Prüfung

  • Auslösung — Automatisch nach Intervall, zusätzlich anlassbezogen nach Umbau oder Vorfall.
  • Prüfumfang — Bestand, Funktion, Erreichbarkeit und Kenntnis der Beschäftigten.
  • Ergebnis — Wirksam, eingeschränkt wirksam oder nicht wirksam — mit Begründung.
  • Nachweis — Foto, Messprotokoll oder Prüfbericht als Anhang.
  • Folge — Bei „nicht wirksam“ entsteht sofort eine Maßnahme, und das Nettorisiko steigt automatisch.

Intervalle festlegen

  • Rechtlich vorgegebene Intervalle haben Vorrang, etwa aus Betriebssicherheitsverordnung oder DGUV-Vorschriften.
  • Bei fehlender Vorgabe: je höher das getragene Risiko, desto kürzer das Intervall.
  • Barrieren, die mehrere Szenarien tragen, werden häufiger geprüft.
  • Personenbezogene Barrieren brauchen kurze Intervalle, weil ihre Wirkung stark schwankt.

Überfällige Prüfungen setzen die Anrechnung der Barriere aus. Das lässt das Nettorisiko sichtbar steigen — beabsichtigt, denn ungeprüfter Schutz ist kein nachgewiesener Schutz.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Prüfauftrag öffnen

    Fällige Prüfungen liegen im Arbeitsvorrat und im Modul „Prüfungen“.

  2. 2

    Vor Ort prüfen

    Arbeiten Sie die hinterlegten Prüfpunkte ab und halten Sie Abweichungen fest.

  3. 3

    Ergebnis erfassen

    Bestanden, bestanden mit Befund, nicht bestanden oder nicht durchgeführt — jedes Ergebnis braucht eine Begründung.

  4. 4

    Befunde überführen

    Aus Befunden entstehen mit einem Klick Maßnahmen mit Verantwortung und Frist.

Ergebnis

Die Barriere hat ein datiertes Prüfergebnis; der nächste Termin ist gesetzt.

Häufige Stolpersteine

  • „Bestanden“ ohne Prüfpunkte: Ohne Nachweis ist die Prüfung im Audit wertlos.
  • Nicht bestandene Prüfung ohne Maßnahme: Das Nettorisiko steigt automatisch an.

Häufige Fragen

Wer darf prüfen?
Die im Prüfauftrag hinterlegte Person mit erforderlicher Befähigung. Bei rechtlich geregelten Prüfungen gelten die dort genannten Anforderungen an befähigte Personen.
Können externe Dienstleister prüfen?
Ja. Legen Sie ein Konto mit eingeschränkter Rolle an oder erfassen Sie den externen Prüfbericht als Nachweis.

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