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Prüfungen und Wirksamkeit

Wirksamkeit von Maßnahmen kontrollieren

Nach der Umsetzung belegen, dass die Maßnahme das Risiko wirklich senkt.

Für wen

Maßnahmenverantwortliche und Freigebende.

Voraussetzungen

Umgesetzte Maßnahme

Schritt für Schritt

  1. 1

    Kontrolle starten

    Nach Umsetzung wechselt die Maßnahme in den Status „Wirksamkeitskontrolle“.

  2. 2

    Nachweis wählen

    Messung, Begehung, Befragung oder Kennzahl — der Nachweis muss zur Maßnahme passen.

  3. 3

    Ergebnis bewerten

    Bestätigen Sie die Wirkung oder legen Sie eine ergänzende Maßnahme an.

  4. 4

    Bewertung aktualisieren

    Bei bestätigter Wirkung passen Sie das Nettorisiko an; die Änderung wird protokolliert.

Ergebnis

Die Maßnahme ist abgeschlossen und die Risikosenkung ist belegt.

Häufige Stolpersteine

  • Wirksamkeit annehmen statt prüfen: § 3 ArbSchG verlangt die Überprüfung der Wirksamkeit.

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