Wirksamkeit von Maßnahmen kontrollieren
Nach der Umsetzung belegen, dass die Maßnahme das Risiko wirklich senkt.
Für wen
Maßnahmenverantwortliche und Freigebende.
Voraussetzungen
Umgesetzte Maßnahme
Schritt für Schritt
- 1
Kontrolle starten
Nach Umsetzung wechselt die Maßnahme in den Status „Wirksamkeitskontrolle“.
- 2
Nachweis wählen
Messung, Begehung, Befragung oder Kennzahl — der Nachweis muss zur Maßnahme passen.
- 3
Ergebnis bewerten
Bestätigen Sie die Wirkung oder legen Sie eine ergänzende Maßnahme an.
- 4
Bewertung aktualisieren
Bei bestätigter Wirkung passen Sie das Nettorisiko an; die Änderung wird protokolliert.
Ergebnis
Die Maßnahme ist abgeschlossen und die Risikosenkung ist belegt.
Häufige Stolpersteine
- Wirksamkeit annehmen statt prüfen: § 3 ArbSchG verlangt die Überprüfung der Wirksamkeit.