Gefährdungsbeurteilung anlegen
Eine neue Beurteilung mit Geltungsbereich, Verantwortung und Business-ID starten.
Für wen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, beauftragte Personen.
Voraussetzungen
Mindestens eine Organisationseinheit oder ein Standort Rolle mit Schreibrecht auf Beurteilungen
Schritt für Schritt
- 1
Neu starten
Öffnen Sie „Gefährdungsbeurteilungen“ und klicken Sie auf „Neu“. Der Assistent führt durch alle Pflichtangaben.
- 2
Geltungsbereich festlegen
Wählen Sie Standort, Bereich oder Tätigkeit. Der Geltungsbereich bestimmt, welches Landesrecht und welche Kataloge greifen.
- 3
Verantwortung eintragen
Legen Sie verantwortliche Person, Mitwirkende und Freigebende fest. Ohne Freigebende ist später keine Freigabe möglich.
- 4
Stammdaten ergänzen
Der Assistent zeigt die Kategorien Kontext, Arbeit, Exposition, Ressourcen, Recht und Gültigkeit.
- 5
Entwurf speichern
Die Beurteilung erhält automatisch eine Business-ID wie GBU-2026-014 und den Status „Entwurf“.
Ergebnis
Die Beurteilung erscheint in der Liste mit Business-ID, Status „Entwurf“ und dem Vollständigkeitsgrad.
Häufige Stolpersteine
- Geltungsbereich zu weit gefasst: Eine Beurteilung je Tätigkeit oder Bereich bleibt prüffähig und aktualisierbar.
- Keine Verantwortung eingetragen: Der Vorgang bleibt ohne Zuständigkeit liegen.
Hintergrund
§ 5 ArbSchG verlangt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, § 6 die Dokumentation von Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung.