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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung anlegen

Eine neue Beurteilung mit Geltungsbereich, Verantwortung und Business-ID starten.

Für wen

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, beauftragte Personen.

Voraussetzungen

Mindestens eine Organisationseinheit oder ein Standort Rolle mit Schreibrecht auf Beurteilungen

Schritt für Schritt

  1. 1

    Neu starten

    Öffnen Sie „Gefährdungsbeurteilungen“ und klicken Sie auf „Neu“. Der Assistent führt durch alle Pflichtangaben.

  2. 2

    Geltungsbereich festlegen

    Wählen Sie Standort, Bereich oder Tätigkeit. Der Geltungsbereich bestimmt, welches Landesrecht und welche Kataloge greifen.

  3. 3

    Verantwortung eintragen

    Legen Sie verantwortliche Person, Mitwirkende und Freigebende fest. Ohne Freigebende ist später keine Freigabe möglich.

  4. 4

    Stammdaten ergänzen

    Der Assistent zeigt die Kategorien Kontext, Arbeit, Exposition, Ressourcen, Recht und Gültigkeit.

  5. 5

    Entwurf speichern

    Die Beurteilung erhält automatisch eine Business-ID wie GBU-2026-014 und den Status „Entwurf“.

Ergebnis

Die Beurteilung erscheint in der Liste mit Business-ID, Status „Entwurf“ und dem Vollständigkeitsgrad.

Häufige Stolpersteine

  • Geltungsbereich zu weit gefasst: Eine Beurteilung je Tätigkeit oder Bereich bleibt prüffähig und aktualisierbar.
  • Keine Verantwortung eingetragen: Der Vorgang bleibt ohne Zuständigkeit liegen.

Hintergrund

§ 5 ArbSchG verlangt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, § 6 die Dokumentation von Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung.

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