Zurück zum Hilfecenter

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung anlegen

Eine neue Beurteilung mit Geltungsbereich, Verantwortung und Business-ID starten.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Klammer um alles, was in elyph entsteht: Sie bündelt mehrere Gefährdungen zu einem beurteilten Gegenstand — einem Arbeitsbereich, einer Tätigkeit, einer Anlage oder einem Projekt — und trägt Bewertung, Maßnahmen, Freigabe und Wiedervorlage.

Rechtlich verlangt § 5 ArbSchG die Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen, § 6 ArbSchG ihre Dokumentation. Elyph bildet beides in einem Vorgang ab, damit Beurteilung und Nachweis nicht auseinanderlaufen.

Für wen

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, beauftragte Personen.

Voraussetzungen

Mindestens eine Organisationseinheit oder ein Standort Rolle mit Schreibrecht auf Beurteilungen

Den richtigen Zuschnitt wählen

Der häufigste Fehler ist ein zu großer oder zu kleiner Gegenstand. Beides macht die Beurteilung im Alltag unbrauchbar.

  • Tätigkeitsbezogen — Empfohlen, wenn dieselbe Tätigkeit an mehreren Orten gleich ausgeführt wird, etwa Instandhaltung an Förderbändern.
  • Bereichsbezogen — Sinnvoll für abgegrenzte Räume mit stabilem Bestand, etwa Labor, Lager oder Werkstatt.
  • Anlagenbezogen — Für einzelne Maschinen oder Anlagen mit eigener Betriebsanweisung.
  • Projekt- oder ereignisbezogen — Für Umbauten, Fremdfirmeneinsätze und temporäre Arbeiten.

Faustregel: Eine Beurteilung sollte 5 bis 25 Gefährdungen umfassen. Deutlich mehr heißt fast immer, dass zwei Gegenstände vermischt wurden.

Was beim Anlegen automatisch passiert

  • Es wird eine Business-ID nach dem Muster GBU-JJJJ-NNN vergeben; sie bleibt über alle Versionen stabil.
  • Der Status startet als Entwurf — Entwürfe fließen nicht in Dashboard-Kennzahlen ein.
  • Die Zuständigkeit wird aus dem gewählten Standort abgeleitet, ebenso die anzuwendende Rechtsordnung.
  • Anlegende Person und Zeitpunkt werden im Änderungsprotokoll festgehalten.
  • Das KI-Gedächtnis Ihres Mandanten wird als Kontext für spätere Vorschläge verknüpft.

Der Weg von Entwurf bis Freigabe

  • 1. Stammdaten — Gegenstand, Standort, Bereich, Personenkreis, Rechtsgrundlagen.
  • 2. Gefährdungen — Aus dem Katalog übernehmen oder eigene erfassen.
  • 3. Bewertung — Bruttorisiko je Szenario nach der Matrix Ihres Mandanten.
  • 4. Schutz — Barrieren zuordnen, Maßnahmen ableiten, Nettorisiko ermitteln.
  • 5. Prüfung und Freigabe — Vier-Augen-Prinzip, danach Sperre der Version.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Neu starten

    Öffnen Sie „Gefährdungsbeurteilungen“ und klicken Sie auf „Neu“. Der Assistent führt durch alle Pflichtangaben.

  2. 2

    Geltungsbereich festlegen

    Wählen Sie Standort, Bereich oder Tätigkeit. Der Geltungsbereich bestimmt, welches Landesrecht und welche Kataloge greifen.

  3. 3

    Verantwortung eintragen

    Legen Sie verantwortliche Person, Mitwirkende und Freigebende fest. Ohne Freigebende ist später keine Freigabe möglich.

  4. 4

    Stammdaten ergänzen

    Der Assistent zeigt die Kategorien Kontext, Arbeit, Exposition, Ressourcen, Recht und Gültigkeit.

  5. 5

    Entwurf speichern

    Die Beurteilung erhält automatisch eine Business-ID wie GBU-2026-014 und den Status „Entwurf“.

Ergebnis

Die Beurteilung erscheint in der Liste mit Business-ID, Status „Entwurf“ und dem Vollständigkeitsgrad.

Häufige Stolpersteine

  • Geltungsbereich zu weit gefasst: Eine Beurteilung je Tätigkeit oder Bereich bleibt prüffähig und aktualisierbar.
  • Keine Verantwortung eingetragen: Der Vorgang bleibt ohne Zuständigkeit liegen.

Hintergrund

§ 5 ArbSchG verlangt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, § 6 die Dokumentation von Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung.

Häufige Fragen

Können mehrere Personen gleichzeitig an einer Beurteilung arbeiten?
Ja. Felder werden einzeln gespeichert; wird ein Feld gerade bearbeitet, ist es für andere kurzzeitig gesperrt.
Lässt sich eine Beurteilung löschen?
Nur solange sie Entwurf ist. Freigegebene Stände werden archiviert, weil sie Teil des gesetzlichen Nachweises sind.
Braucht jeder Arbeitsplatz eine eigene Beurteilung?
Nein. Bei gleichartigen Arbeitsplätzen genügt eine Beurteilung für den Typ, solange Sie die Gleichartigkeit begründen.

Verwandte Artikel