Restrisiko akzeptieren und dokumentieren
Bewusste Akzeptanz eines Restrisikos begründen und befristen.
Nicht jedes Risiko lässt sich auf null bringen. Bleibt nach allen zumutbaren Maßnahmen ein Restrisiko oberhalb der Akzeptanzschwelle, verlangt elyph eine ausdrückliche, begründete und namentliche Entscheidung.
Für wen
Führungskräfte mit Entscheidungsbefugnis.
Voraussetzungen
Bewertetes Nettorisiko oberhalb der Schwelle
Was zu einer Akzeptanz gehört
- Beschreibung — Welches Restrisiko genau akzeptiert wird, mit Bezug auf Szenario und Bewertung.
- Geprüfte Alternativen — Welche weitergehenden Maßnahmen betrachtet und warum sie verworfen wurden.
- Begründung — Technische Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit oder zeitliche Befristung.
- Kompensation — Was zusätzlich getan wird, etwa engere Prüfintervalle oder zusätzliche Unterweisung.
- Entscheidung — Person mit Befugnis, Datum und Befristung der Akzeptanz.
Kosten allein tragen eine Akzeptanz nicht. Die Verhältnismäßigkeit ist im Verhältnis zum möglichen Schaden zu begründen.
Nach der Entscheidung
- Akzeptanzen sind immer befristet; zum Ablauf entsteht automatisch eine Wiedervorlage.
- Sie erscheinen gesammelt in einer eigenen Übersicht und im Bericht.
- Ändert sich die Sachlage — neue Technik, neuer Vorfall — ist die Akzeptanz vorzeitig zu überprüfen.
- Die Beteiligung der Interessenvertretung sollte dokumentiert werden.
Schritt für Schritt
- 1
Akzeptanz starten
In der Gefährdung oder im Szenario „Restrisiko akzeptieren“ wählen.
- 2
Begründen
Nennen Sie geprüfte Alternativen und warum weitere Maßnahmen unverhältnismäßig oder technisch unmöglich sind.
- 3
Befristen
Setzen Sie ein Enddatum und eine Wiedervorlage; unbefristete Akzeptanz ist nicht möglich.
- 4
Entscheiden lassen
Die Akzeptanz wird von einer berechtigten Person bestätigt und protokolliert.
Ergebnis
Das Restrisiko ist mit Begründung, Frist und Entscheider dokumentiert.
Häufige Stolpersteine
- Akzeptanz statt Maßnahme: Technische Lösungen haben nach dem STOP-Prinzip Vorrang.
Hintergrund
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 4 ArbSchG erlaubt Akzeptanz erst, wenn wirksamere Maßnahmen ausscheiden.
Häufige Fragen
- Wer darf akzeptieren?
- Nur Personen mit entsprechender Berechtigung, in der Regel die verantwortliche Führungskraft der Einheit. Die Berechtigung wird über Rollen vergeben.
- Wie lange darf eine Akzeptanz gelten?
- Elyph empfiehlt maximal zwölf Monate. Bei hohen Restrisiken sind kürzere Fristen angemessen.