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Strahlenschutz

Vorkommnis melden und aufarbeiten

Bedeutsame Vorkommnisse dokumentieren, melden und Konsequenzen ableiten.

Ein bedeutsames Vorkommnis ist meldepflichtig — und die Meldefristen sind kurz. elyph führt strukturiert durch Sofortmaßnahmen, Meldung, Ursachenanalyse und Nachbereitung, damit unter Druck nichts vergessen wird.

Für wen

Strahlenschutzbeauftragte und Leitung.

Voraussetzungen

Modul Strahlenschutz gebucht

Ablauf

  • 1. Sofortmaßnahmen — Personenschutz, Absicherung des Bereichs, Information der Strahlenschutzbeauftragten.
  • 2. Erfassung — Zeitpunkt, Ort, beteiligte Quellen, betroffene Personen, erste Abschätzung.
  • 3. Bewertung — Einordnung nach Anlage 14 StrlSchV; ist das Vorkommnis meldepflichtig?
  • 4. Meldung — Bei Meldepflicht unverzüglich an die zuständige Behörde; der Vorgang wird direkt erzeugt.
  • 5. Aufarbeitung — Ursachenanalyse, Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle und Anpassung der Beurteilung.

Was die Dokumentation enthalten muss

  • Lückenlose Zeitleiste mit Uhrzeiten und handelnden Personen.
  • Alle Messwerte mit Gerät, Kalibrierung und messender Person.
  • Betroffene Personen und veranlasste arbeitsmedizinische Schritte.
  • Kommunikation mit Behörde, Messstelle und gegebenenfalls Hersteller.

Auch nicht meldepflichtige Vorkommnisse und Beinaheereignisse gehören erfasst. Sie sind die beste verfügbare Datenquelle für Prävention.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Vorkommnis erfassen

    Zeitpunkt, Ort, beteiligte Personen, Quelle und Hergang sachlich beschreiben.

  2. 2

    Einstufung vornehmen

    elyph unterstützt bei der Einordnung, ob ein bedeutsames Vorkommnis vorliegt.

  3. 3

    Meldung erzeugen

    Aus dem Vorkommnis entsteht direkt ein Behördenvorgang mit Meldeschreiben und Frist.

  4. 4

    Ursachen bearbeiten

    Ordnen Sie Ursachen zu und legen Sie Maßnahmen mit Verantwortung und Frist an.

Ergebnis

Ein vollständig dokumentiertes Vorkommnis mit Meldung, Ursachen und Maßnahmen.

Häufige Stolpersteine

  • Bewertung vor Dokumentation: Erst Fakten festhalten, dann einstufen.

Häufige Fragen

Wer entscheidet über die Meldepflicht?
Die strahlenschutzverantwortliche Person auf Grundlage der Bewertung. elyph unterstützt mit den Kriterien, ersetzt die Entscheidung aber nicht.

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